Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´s)


Stand: 24.03.2013

§ 1 Die Firma Grabbe-Lange Immobilien, Mittelstraße 24, 31535 Neustadt am Rübenberge –nachstehend MAKLER genannt- ist bezüglich auf die Auskünfte des Verkäufers, Bauherren, Bauträgers und der Behörden angewiesen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelnden Daten kann keine Haftung übernommen werden. Darüber hinaus kann der MAKLER für die Objekte keine Gewähr übernehmen und nicht haften für die Bonität der Interessenten/Eigentümer. Die Aufnahme von Verhandlungen bzw. der Geschäftsverbindung bedeutet Auftragserteilung sowie Anerkennung der nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Aus Gebräuchen unseres Berufsstands und Gesetzen ergeben sich unsere Pflichten.

§ 2 Die Angebote des MAKLERS sind für den Auftraggeber bestimmt. Eine Information an beratende Personen, Dritter, über unsere Angebote ist ausdrücklich nur mit schriftlicher Zustimmung des MAKLERS gestattet. Kommt zwischen dem Dritten und dem Verkäufer aufgrund des Verstoßes gegen die vertrauliche Behandlung des Angebotes des Maklers ein Vertrag zustande, so haftet der Auftraggeber für den entstandenen Schaden der Gesellschaft (und zwar auch ohne eine Nachweisführung für die tatsächlichen entstandenen Kosten – siehe §6).

§ 3 Die Kontaktaufnahme zwischen Verkäufer und Käufer oder Vermieter und Mieter ist grundsätzlich über den Makler einzuleiten. Bei Direktverhandlungen ist unbedingt auf den MAKLER Bezug zu nehmen und dem MAKLER über das Ergebnis unverzüglich Nachricht zu gegeben. Soweit keine andere Regelung vereinbart ist, darf eine Besichtigung nur im Einvernehmen mit dem MAKLER und der Verkäufer-/ Vermieter-Seite vorgenommen werden.

§ 4 Ist das angebotene Objekt dem Auftraggeber bereits anderweitig bekannt, so hat der dies unverzüglich, d.h. innerhalb von drei Tagen schriftlich an Entgegennahme unseres Angebotes per Nachricht mitzuteilen. Unterbleibt die Ankündigung bzw. die Benachrichtigung, so gilt der Nachweis und die Verhandlung des MAKLERS als ursächlich für den Vertragsabschluss.

§ 5 Angebote des Maklers sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleiben vorbehalten.

§ 6 Mit dem Abschluss eines durch unseren NACHWEIS oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet-, oder sonstigen Vertrages, direkt oder indirekt, ist eine NACHWEISCOURTAGE, bei Anmietung zu Wohnzwecken das Zweifache der Kaltmiete, bzw. bei Kauf von Immobilien 5% der Vertragssumme zzgl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer bei Vertragsunterzeichnung zu zahlen. Bei der Vermittlung von Gewerbeimmobilien werden 2,38 Monatskaltmieten inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer als Nachweis- oder Vermittlungscourtage in Rechnung gestellt. (Die Errechnung dieser Courtage ist wie folgt: Multiplikation einer Monatskaltmiete mit dem Wert 2,38 (das entspricht 2 Monatskaltmieten zzgl.19% MwSt.)). Der Provisionsanspruch gilt auch dann, wenn die Bedingungen des Vertrages von den in dem überlassenen Angebot genannten Konditionen abweichen, oder wenn der Erwerb durch Zuschlag in einer Zwangsversteigerung erfolgt. Sollte ein Kauf- oder Mietvertrag durch Verschulden des Verkäufers / Vermieters oder Käufers/ Mieters rückabgewickelt werden, so entstehen dem Verursacher keine Schadensregressansprüche gegenüber dem Makler. In diesem Fall bleibt der Provisionsanspruch des Maklers voll bestehen.

§ 7 Ausgeschlossen sind Aufrechnungen und Zurückhaltungsrechte gegenüber der Courtageforderung, soweit die aufzurechnende Forderung nicht rechtskräftig festgestellt ist.

§ 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Neustadt am Rübenberge. Auf das Vertragsverhältnis ist deutsches Recht anzuwenden.

§ 9 Die eventuelle Unwirksamkeit vertraglicher Bedingungen oder Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen oder Bestimmungen nicht.