Wertermittlung - Wertgutachten
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den
rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf
ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. -§194 VerkehrswertBaugesetzbuch (BauGB)-
Wann benötigten Sie den Wert Ihrer Immobilie?
Zum Beispiel:
- Erbauseinandersetzungen
- Ehescheidungen
- korrekte Erbaufteilung
- Immobilienfinanzierung
- Immobilienbeleihung
- Schenkungen
- Verkauf
Durch meine MarktWert-Makler Spezialqualifikation erworben bei der Sprengnetter Akademie besitze ich viel Handlungswissen und Marktkenntnis.
Die Güligkeit meines Zertifikates ist auf 3 Jahre begrenzt und wird in diesem Rythmus erneut geprüft um Dauerhaft eine gute Qualität zu
garantieren.